Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.12.2000

Geschäftszahl

99/06/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/06/0143 E 21. Mai 1992 VwSlg 13640 A/1992 RS 4

Stammrechtssatz

Nur soweit in den Vorschriften über die Abstandsflächen auch an jene über die Flächenwidmung bzw an die in diesem Zusammenhang jeweils zulässigen Immissionen angeknüpft wird, sind diese auch im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Nachbarrechten im Sinne des Paragraph 6, Vlbg BauG von Bedeutung.