Verwaltungsgerichtshof
23.05.2001
99/06/0109
Die rechtlichen Voraussetzungen des Paragraph 43, Absatz 2, Ziffer 7, Stmk BauG 1995 sind kumulativ erforderlich (zu lesen: "sowohl" - "als auch"). Liegt daher ein Widerspruch zu auch schon einer dieser Voraussetzungen vor, ist das Baugesuch abzuweisen, ohne dass das Vorhandensein einer allfälligen Übereinstimmung mit den weiteren Voraussetzungen noch zu prüfen wäre.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
99/06/0110