Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2001

Geschäftszahl

99/06/0109

Rechtssatz

Die rechtlichen Voraussetzungen des Paragraph 43, Absatz 2, Ziffer 7, Stmk BauG 1995 sind kumulativ erforderlich (zu lesen: "sowohl" - "als auch"). Liegt daher ein Widerspruch zu auch schon einer dieser Voraussetzungen vor, ist das Baugesuch abzuweisen, ohne dass das Vorhandensein einer allfälligen Übereinstimmung mit den weiteren Voraussetzungen noch zu prüfen wäre.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

99/06/0110