Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1999

Geschäftszahl

99/06/0015

Rechtssatz

Schützenswerte Einrichtungen iSd Paragraph 30, Absatz eins, Litera d, Vlbg BauG 1972 sind Schulen, Kirchen, Krankenanstalten und Kindergärten, ein Wohngebäude kann nicht als eine solche schützenswerte Einrichtung angesehen werden (Hinweis E 6.7.1981, 1819/79, VwSlg 10514 A/1989). Auch ein Gasthof ist keine solche Einrichtung (Hinweis E 15.5.1986, 86/06/0076).