Verwaltungsgerichtshof
22.04.1999
99/06/0015
Schützenswerte Einrichtungen iSd Paragraph 30, Absatz eins, Litera d, Vlbg BauG 1972 sind Schulen, Kirchen, Krankenanstalten und Kindergärten, ein Wohngebäude kann nicht als eine solche schützenswerte Einrichtung angesehen werden (Hinweis E 6.7.1981, 1819/79, VwSlg 10514 A/1989). Auch ein Gasthof ist keine solche Einrichtung (Hinweis E 15.5.1986, 86/06/0076).