Verwaltungsgerichtshof
28.03.2000
99/05/0254
GRS wie VwGH E 1990/10/30 88/04/0147 1
Auch wenn Vollstreckbarkeitsbestätigungen keine Bescheide darstellen (Hinweis B 18.11.1949, 1255/49, VwSlg 1098 A/1949), so hat der Abspruch über einen Antrag auf Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigungen, wenn die Ausstellung der Vollstreckbarkeitsbestätigung - im begehrten Umfang - verweigert wird, bescheidmäßig zu erfolgen, weil hiedurch die Rechtsstellung der Parteien für das Vollstreckungsverfahren gestaltet wird (Hinweis E 16.6.1987, 85/07/0311).