Verwaltungsgerichtshof
31.05.2000
99/04/0127
GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/10/0035 9
Eine für das verwaltungsgerichtliche Verfahren erteilte Vollmacht deckt die Zustellung des Klaglosstellungsbescheides der bel Beh; die Zustellung weiterer Bescheide der erstinstanzlichen Beh, " wenn auch im gleichen Gegenstande ", ist hingegen von dieser Vollmacht nicht umfaßt und hätte an die Partei selbst zu erfolgen.