Verwaltungsgerichtshof
26.05.1999
99/03/0128
GRS wie VwGH E 1998/11/18 98/03/0202 1
(hier Rechtslage vor der Nov BGBl 1998/I/17).
Es ist Sache des Lenkers eines Lastkraftwagens, sich - etwa bei gesetzlich dazu berufenen Einrichtungen - über die Rechtslage hinsichtlich der Durchführung einer durch österreichisches Hoheitsgebiet führenden Fahrt zu informieren; dazu genügt es nicht, sich bloß auf Auskünfte seitens des Arbeitgebers zu verlassen, ist doch dieser nicht zu Rechtsauskünften über die den Kraftfahrzeuglenker treffenden Verpflichtungen berufen.