Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2002

Geschäftszahl

99/02/0212

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/02/0242 E 12. August 1994 RS 1

Stammrechtssatz

Einem geschulten Organ der Straßenaufsicht kann die einwandfreie Beurteilung der Frage, wieso bei der Atemluftuntersuchung kein brauchbares Ergebnis zustandegekommen ist, zugemutet werden (Hinweis E 24.11.1993, 93/02/0178, 0284).