Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2000

Geschäftszahl

99/02/0152

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 2000/03/31 99/02/0352 1

Stammrechtssatz

Paragraph 5, Absatz 2, letzter Satz StVO widerspräche dann dem Anklageprinzip, wenn diese Gesetzesstelle die Erzwingung eines Geständnisses der Begehung der strafbaren Handlung ermöglichte. Nicht diesem Grundsatz widerspricht es hingegen, den Probanden zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes zu verpflichten. Dazu gehört auch die Verpflichtung, die Entnahme verbrauchter Atemluft zu dulden.