Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1998

Geschäftszahl

98/21/0437

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/15 93/17/0329 7

Stammrechtssatz

Eine unrichtige positive Rechtsmittelbelehrung führt nicht die sonst ausgeschlossene Zulässigkeit eines Rechtsmittels herbei.