Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1998

Geschäftszahl

98/19/0075

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/01/31 93/08/0021 1

Stammrechtssatz

Ein verfrühter - vor Ablauf der sechsmonatigen Entscheidungsfrist des Paragraph 73, Absatz eins, AVG - eingebrachter Devolutionsantrag bewirkt keinen Zuständigkeitsübergang. Da er unzulässig ist, ist er auch zurückzuweisen, wenn inzwischen die sechsmonatige Frist verstrichen ist.