Verwaltungsgerichtshof
25.01.1999
98/17/0222
Ausführungen zur Frage der Geltung von Treu und Glauben im öffentlichen Recht und zur Auslegung (konkludenter) Erklärungen der Beh. (Hier: Der Zeuge leitet sein Vertrauen darauf, dass ihm der
behauptete Verdienstausfall ersetzt würde, daraus ab, dass das Gericht sein Schreiben - darin wird ein bestimmter Betrag angeführt, der dem Zeugen an Kosten im Falle der Befolgung der Ladung erwachsen würde - unbeantwortet ließ und überdies der antragstellenden Prozesspartei einen Kostenvorschuss auftrug.)