Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1999

Geschäftszahl

98/17/0192

Rechtssatz

Selbst im Fall eines zulässigen Beitritts zur Berufung darf es nicht dazu kommen, dass der Miteigentümer in einer Berufungsentscheidung erstmals als Abgabepflichtiger behandelt wird. Zu Abgabenfestsetzungen ist die Berufungsbehörde mangels Vorliegens eines erstinstanzlichen Bescheides gegenüber dem Miteigentümer unzuständig (Hinweis E 17.8.1998, 98/17/0089).