Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2000

Geschäftszahl

98/17/0191

Rechtssatz

Bei Bescheidbeschwerden ist der angefochtene Bescheid auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erlassung bestehenden Sach- und Rechtslage zu überprüfen, soweit nicht der Grundsatz der Zeitraumbezogenheit von Abgabenvorschriften die Anwendung einer früheren Regelung gebietet.