Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.08.2000

Geschäftszahl

98/16/0296

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/17/0063 E 24. November 1997 RS 7

Stammrechtssatz

Wenn das E vom 24.9.1993, 93/17/0055, ausspricht, es müsse die Frage, ob eine Berufung im Sinne des Paragraph 160 a, Wr LAO wenig erfolgversprechend ist, nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag geprüft werden, so sind darunter, unter Beachtung der grundsätzlichen Überlegungen im E vom 24.9.1993, 93/17/0055 und im E vom 19.12.1991, 91/14/0164, die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag DURCH DIE BEHÖRDE ERSTER INSTANZ zu verstehen, wobei - aus der Warte des anhängigen Berufungsverfahrens - die Berufungsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu prüfen sind (E 26.7.1995, 95/16/0018).