Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.1999

Geschäftszahl

98/16/0253

Rechtssatz

Der zweite Tatbestand des Paragraph 209 a, Abs2 BAO erfasst Fälle, in denen eine Abgabenfestsetzung von der Erledigung eines "in Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrages" anhängig ist und der Antrag vor Verjährung des anknüpfenden Abgabenanspruches eingebracht wurde. Ist nun die Erledigung dieses Antrages für die Abgabenfestsetzung präjudiziell, so steht die Verjährung dem folgenden Abgabenbescheid nicht entgegen, gleichgültig, ob die voranzugehende grundlegende Erledigung vor oder nach Ablauf der Verjährung der Abgabe ergeht.