Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979).Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Artikel 6, MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612 aus 1975,, 8512 aus 1979,).