Verwaltungsgerichtshof
18.02.1999
98/15/0192
Für die Nutzungseinlage in Form der betrieblichen Verwendung eines zum Privatvermögen gehörenden Gebäudes hat der VwGH ausgesprochen, dass diese mit der anteiligen AfA (und sohin nicht mit einem Mietwert) anzusetzen sei (Hinweis E 18.3.1997, 93/14/0235). Die Bewertung der Nutzungsentnahmen aus Einzelunternehmen und Personengesellschaften hat nach den gleichen Grundsätzen zu erfolgen wie die Bewertung der Nutzungseinlagen.