Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1999

Geschäftszahl

98/15/0192

Rechtssatz

Gehört ein auch betrieblich genutztes Wirtschaftsgut infolge des geringen Ausmaßes einer privaten Nutzung zum Betriebsvermögen, so liegt in der privaten Nutzung eine Nutzungsentnahme (Hinweis E 10.4.1997, 94/15/0211).