Verwaltungsgerichtshof
18.02.1999
98/15/0192
Gehört ein auch betrieblich genutztes Wirtschaftsgut infolge des geringen Ausmaßes einer privaten Nutzung zum Betriebsvermögen, so liegt in der privaten Nutzung eine Nutzungsentnahme (Hinweis E 10.4.1997, 94/15/0211).