Verwaltungsgerichtshof
22.11.2001
98/15/0157
Bei einer Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet, zählen sämtliche einkommensteuerlich relevanten Betätigungen zur Einkunftsquelle Gewerbebetrieb, weshalb die in der Art einer Vermögensverwaltung genutzte Liegenschaft zum Betriebsvermögen gehört.