Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2001

Geschäftszahl

98/15/0157

Rechtssatz

Bei einer Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet, zählen sämtliche einkommensteuerlich relevanten Betätigungen zur Einkunftsquelle Gewerbebetrieb, weshalb die in der Art einer Vermögensverwaltung genutzte Liegenschaft zum Betriebsvermögen gehört.