Verwaltungsgerichtshof
22.11.2001
98/15/0157
Wie der Betrieb muss auch der Teil"betrieb" beim Veräußerer eine Betätigung darstellen, die für sich zu betrieblichen Einkünften führt. Gegenstände, die im Wege eine Vermögensverwaltung bewirtschaftet werden, die aber beispielsweise bei Körperschaften iSd Paragraph 7, Absatz 3, KStG oder bei Mitunternehmerschaften iSd Paragraph 23, Ziffer 2, wegen einer anderen betrieblichen Tätigkeit (Hinweis ErlRV und Ausschussbericht zu Paragraph 2, Absatz 4, EStG in der Fassung StRG 1993, ÖStZ 1994, 8) dem Betriebsvermögen angehören, bilden daher keinen Teilbetrieb.