Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.10.2000

Geschäftszahl

98/15/0122

Rechtssatz

Nach der stRsp des VwGH erfasst die begünstigte Besteuerung des Paragraph 67, Absatz 6, EStG 1988 nur solche Bezüge, deren unmittelbare Ursache die Beendigung des Dienstverhältnisses ist.