Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.2000

Geschäftszahl

98/15/0050

Rechtssatz

Wird ein vor dem VwGH angefochtener Bescheid nach Erhebung der Beschwerde von der belBeh berichtigt, so hat der VwGH seiner Überprüfung den angefochtenen Bescheid in der Fassung zugrundezulegen, die er durch die Berichtigung erhalten hat (Hinweis E 26.6.1992, 89/17/0039).