Verwaltungsgerichtshof
22.01.2004
98/14/0165
GRS wie 93/14/0049 E 5. Juli 1994 RS 1
(hier nur repräsentative Veranlassung erwähnt)
Das Ausmaß einerseits der betrieblichen und andererseits der repräsentativen Veranlassung ist in Ansehung der AfA anschaffungsbezogen zu beurteilen und kann solcherart keiner Änderung unterliegen (Hinweis E 17.1.1989, 88/14/0123).