Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.2004

Geschäftszahl

98/14/0165

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/14/0049 E 5. Juli 1994 RS 1

(hier nur repräsentative Veranlassung erwähnt)

Stammrechtssatz

Das Ausmaß einerseits der betrieblichen und andererseits der repräsentativen Veranlassung ist in Ansehung der AfA anschaffungsbezogen zu beurteilen und kann solcherart keiner Änderung unterliegen (Hinweis E 17.1.1989, 88/14/0123).