Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1999

Geschäftszahl

98/14/0143

Rechtssatz

Die Qualifizierung der Vorsteuerberichtigung als Konkursforderung könnte zu dem unsachlichen Ergebnis führen, dass die Masse durch Vereinnahmung des vollen Betrages und Entrichtung lediglich der Quote an das Finanzamt auf Kosten des Abgabengläubigers bereichert wäre (Hinweis Kristen, Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Insolvenzverfahren - Masseforderung oder Konkursforderung?, ZIK 1998, 46 ff). Ein derartiges Ergebnis kann mit dem Ziel der Bekämpfung der so genannten Massearmut nicht gerechtfertigt werden.

Paragraph 12, Absatz 14, UStG 1994 (in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung vor dem Budgetbegleitgesetz 1998, BGBl römisch eins 1998/I/079) kann daher bei der Beurteilung der im Beschwerdefall maßgebenden Rechtsfrage (Qualifikation der aus der Vorsteuerberichtigung sich ergebenden Abgabenforderung als Masseforderung oder als Konkursforderung) nicht außer Bedacht gelassen werden.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

98/15/0185 E 25. November 1999

99/13/0045 E 26. September 2000