Verwaltungsgerichtshof
19.10.1999
98/14/0143
Der Masseverwalter hat in seinem als Rückzahlungsantrag bezeichneten Antrag deutlich dargelegt, dass er die Qualifikation der aus der Vorsteuerberichtigung sich ergebenden Abgabenforderung als Masseforderung und damit die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto bekämpft. Es handelt sich somit inhaltlich um einen Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/15/0185 E 25. November 1999
99/13/0045 E 26. September 2000