Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1999

Geschäftszahl

98/14/0143

Rechtssatz

Ein Rückzahlungsbegehren setzt ein auf dem Abgabenkonto nach den tatsächlich durchgeführten Buchungen bestehendes Guthaben voraus. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren (Paragraph 216, BAO) zu klären.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

98/15/0185 E 25. November 1999

99/13/0045 E 26. September 2000