Verwaltungsgerichtshof
19.10.1999
98/14/0118
GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0148 3
Die Verletzung des Verbotes der wiederholten Prüfung des gleichen Zeitraumes ist an sich sanktionslos und lediglich bei der Ermessenprüfung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll, berücksichtigbar (Hinweis E 20.6.1990, 86/13/0168).