Verwaltungsgerichtshof
15.04.1998
98/14/0043
Wird mit Richtlinien bloß die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Finanzen mitgeteilt, so kommt derartigen Erledigungen normative Bedeutung nicht zu (Hinweis B VfGH 26.11.1996, römisch fünf 46/95), sodaß sie auch nicht die Wirkung des Paragraph 307, Absatz 2, BAO zu entfalten vermögen.
Besprechung in:
ZfV 2002, 170-174;