Verwaltungsgerichtshof
21.07.1998
98/14/0029
Das Unternehmerrisiko besteht im wesentlichen in der Haftung für Gesellschaftsschulden, der Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und am Firmenwert (Hinweis E 25.6.1997, 95/15/0192).