Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.2004

Geschäftszahl

98/14/0003

Rechtssatz

Wesentliche Bedeutung im Rahmen der Kriterienprüfung nach Paragraph 2, Absatz eins, LVO kommt den Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage zu (Hinweis E 27.5.1999, 97/15/0113). Dabei liegt im Rahmen der Kriterienprüfung das entscheidende Gewicht auf den bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretenen Umständen, nicht hingegen auf nachfolgenden Jahren (Hinweis Hofstätter/Reichel, Paragraph 2, EStG 1988 Tz 14.2, Seite 20/9).