Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.2004

Geschäftszahl

98/14/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/15/0219 E 28. Februar 2002 RS 7

Stammrechtssatz

Da die LiebhabereiV das subjektive Ertragstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt, ist im Rahmen der durch Paragraph 2, Absatz eins, legcit normierten Kriterienprüfung das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretene Entwicklung, nicht hingegen auf nachfolgende Jahre zu legen.