Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.07.2002

Geschäftszahl

98/13/0201

Rechtssatz

Zu den Werbungskosten iSd Paragraph 30, Absatz 4, EStG 1988 zählen im Hinblick auf Paragraph 16, Absatz eins, EStG 1988 nicht nur Ausgaben (Kosten) verursachende Vorgänge, die unmittelbar mit dem Veräußerungsgeschäft im Zusammenhang stehen, sondern auch solche, die aus der Anschaffung des Spekulationsobjektes und seiner Erhaltung bis zur Veräußerung erwachsen (Hinweis E 28.1.1997, 96/14/0165).