Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2002

Geschäftszahl

98/13/0172

Rechtssatz

Bei der Frage, ob eine Betätigung objektiv geeignet ist, Einnahmenüberschüsse (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes) zu erwirtschaften, handelt es sich um eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage (Hinweis E 31. März 2000, 95/15/0207).