Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1999

Geschäftszahl

98/13/0021

Rechtssatz

Der sachliche Anwendungsbereich des DBAbk Großbritannien 1970 wird durch dessen Artikel 2, festgelegt, der in Absatz eins, jene Steuern, die im Zeitpunkt des Abschlusses von den Vertragsstaaten erhoben wurden, taxativ aufzählt. Gem Artikel 2, Absatz eins, Litera b, Z vi DBAbk Großbritannien 1970 war die Gewerbesteuer einschließlich der Lohnsummensteuer vom sachlichen Anwendungsbereich des DBAbk erfasst. Auf Grund des Artikel 2, Absatz 2, legcit gilt das Abkommen auch für alle Steuern gleicher oder ähnlicher Art, die in einem Vertragsstaat nach dem Datum der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden.