Verwaltungsgerichtshof
20.02.2002
98/12/0451
GRS wie 86/12/0056 E 10. Juni 1991 RS 3
(hier betreffend Paragraph 121, Absatz eins, Ziffer eins, GehG in der Fassung BGBl 1994/150)
Auch dem Gesichtspunkt, auf welcher Entscheidungsebene eine konkrete Tätigkeit erbracht wird, kommt Bedeutung zu (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0148 und 13.2.1984, 83/12/0055). Das Unterworfensein des Beamten unter eine erhöhte Kontrolle oder eine erhebliche Beschränkung der Zeichnungsberechtigung sind auch bei Anwendung des Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer eins, GehG wesentliche, die Wertigkeit einer Tätigkeit beeinflussende Sachverhaltselemente (Hinweis E 10.9.1984, 83/12/0118 und E 31.1.1979, 341 aus 1978,).