Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1999

Geschäftszahl

98/12/0119

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/09 88/17/0182 2

Stammrechtssatz

Die Rechtsprechung des VwGH hat die grundsätzliche Zulässigkeit der Analogie auch im öff Recht wiederholt anerkannt. Voraussetzung für die analoge Anwendung verwandter Rechtsvorschriften ist freilich das Bestehen einer echten Rechtslücke; im Zweifel ist eine auftretende Rechtslücke als beabsichtigt anzusehen (Hinweis E 3.11.1978, 970/75, VwSlg 9677 A/1978). Wo die gesetzlichen Bestimmungen eindeutig sind, dh keine planwidrige Unvollständigkeit erkennen lassen, ist für die Anwendung der Gesetzesanalogie kein Raum (Hinweis E 5.6.1985, 85/09/0006, VwSlg 11787 A/1985).