Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.2001

Geschäftszahl

98/10/0376

Rechtssatz

Dass die Voraussetzungen gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Stmk UmweltschutzG jedenfalls im Umfang der Aufhebung des Auftrages zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach Paragraph 34, Absatz eins, Stmk NatSchG 1976 vorliegen, ist nicht zweifelhaft. Der Verwaltungsgerichtshof hat bei vergleichbarer Rechtslage schon mehrfach ausgesprochen, dass dem Umweltanwalt im Verfahren über die Erlassung von Wiederherstellungsaufträgen die Beschwerdeberechtigung zukommt vergleiche zB die Erkenntnisse vom 20. März 1995, Zl 94/10/0137, und vom 6. Juli 1993, Zl 93/10/0063, und die dort jeweils zitierte Vorjudikatur).