Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.2001

Geschäftszahl

98/10/0376

Rechtssatz

Dem Umweltanwalt des Landes Steiermark kommen keine aus den materiell-rechtlichen Vorschriften abgeleitete Rechte zu. Er übt nur formal "Rechte" aus, inhaltlich nimmt er "Kompetenzen" wahr vergleiche das hg Erkenntnis vom 22. März 1993, Zl 93/10/0033 mwH).