Verwaltungsgerichtshof
14.12.1998
98/10/0351
GRS wie 89/02/0123 E 18. Oktober 1989 RS 1
(hier: Entfernungsauftrag nach Paragraph 25, Absatz eins, NÖ NatSchG 1977)
Auch aus Paragraph 54, AVG kann nicht entnommen werden, daß eine Verpflichtung besteht, zu einem Augenschein eines Sachverständigen, der der Beweisaufnahme vor Abgabe eines Gutachtens dient, die Parteien beizuziehen.