Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2000

Geschäftszahl

98/10/0313

Rechtssatz

Bei der Strafbemessung kommt es nicht darauf an, ob eine Ausnahmebewilligung von einem Verbot erteilt worden wäre, wenn der Beschuldigte angesucht hätte vergleiche das Erkenntnis vom 30. Juni 1988, Zl. 87/10/0126).