Verwaltungsgerichtshof
27.10.1999
98/09/0033
Da gerade bei Tätigkeiten, die sich in der Erledigung von Stückzahlen niederschlagen, im Wirtschaftsleben bei Dienstverträgen eine leistungsbezogene Entlohnung (zB Akkordlohn) durchaus üblich ist, war die Arbeiternehmerähnlichkeit zu bejahen (Hinweis E 3.9.1998, 95/09/0172).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
98/09/0036