Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1999

Geschäftszahl

98/09/0033

Rechtssatz

Da gerade bei Tätigkeiten, die sich in der Erledigung von Stückzahlen niederschlagen, im Wirtschaftsleben bei Dienstverträgen eine leistungsbezogene Entlohnung (zB Akkordlohn) durchaus üblich ist, war die Arbeiternehmerähnlichkeit zu bejahen (Hinweis E 3.9.1998, 95/09/0172).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

98/09/0036