Verwaltungsgerichtshof
27.10.1999
98/09/0033
GRS wie VwGH E 1997/02/13 95/09/0154 1
(hier: Einlegen von Werbematerial Aufkleben von Stickern)
Das Vorliegen eines Werksvertragsverhältnisses war zu verneinen, weil einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen (hier: Eisenverlegungsarbeiten bzw Armierungsarbeiten) kein selbständiges Werk darstellen können.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
98/09/0036