Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1999

Geschäftszahl

98/09/0033

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/02/13 95/09/0154 1

(hier: Einlegen von Werbematerial Aufkleben von Stickern)

Stammrechtssatz

Das Vorliegen eines Werksvertragsverhältnisses war zu verneinen, weil einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen (hier: Eisenverlegungsarbeiten bzw Armierungsarbeiten) kein selbständiges Werk darstellen können.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

98/09/0036