Verwaltungsgerichtshof
30.05.2001
98/08/0196
GRS wie 85/08/0042 E 19. März 1991 RS 15
Ob ein Geldanspruch "Entgelt" oder "Taschengeld" ist, ist nicht nach seiner Höhe zu differenzieren, weil dieser Frage jene nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses (Überwiegen des Ausbildungszweckes) vorgelagert ist.