Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.2003

Geschäftszahl

98/08/0072

Rechtssatz

Arbeitgeber eines Hausbesorgers nach dem Hausbesorgergesetz ist zwar grundsätzlich nur der Hauseigentümer, dies schließt jedoch eine analoge Anwendung der Bestimmungen des Hausbesorgergesetzes in Fällen, in denen eine andere Person als der Hauseigentümer Vertragspartner eines Hausbesorgers ist (zB der Hausverwalter), nicht aus (Hinweis Dietrich/Tades, Arbeitsrecht, E 2 ff zu Paragraph eins, Hausbesorgergesetz).