Verwaltungsgerichtshof
19.03.2003
98/08/0072
Zwar ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht primär der Vertrag maßgebend, auf Grund dessen die Beschäftigung ausgeübt wird, sondern es sind die "wahren Verhältnisse" entscheidend. Den vertraglichen Vereinbarungen kommt aber zunächst die Vermutung ihrer Richtigkeit zu, das heißt die Annahme, dass sie den wahren Sachverhalt widerspiegeln (Hinweis E 16. Mai 2001, 96/08/0200).