Verwaltungsgerichtshof
19.03.2003
98/08/0072
GRS wie 98/08/0172 E 19. Februar 2003 RS 1
Der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes ist der Betrag, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu beschaffen. Dieser Betrag ist jeweils in Bezug auf die betroffene Besteuerungsperiode zu ermitteln, wie dies durch die Bewertung der Sachbezüge regelmäßig in Verordnungsform geschieht (Hinweis E 27. Juli 2001, 2001/08/0076).