Verwaltungsgerichtshof
21.11.2001
98/08/0029
Die im Verfahren betreffend Beitragsnachverrechnung und Beitragszuschlag anzuwendenden Vorschriften des AVG sehen keinen Anspruch der Partei auf persönliche Anwesenheit, Gegenüberstellung und Fragestellung bei der beantragten Vernehmung eines Zeugen vor (Hinweis E 14. Februar 1985, 81/08/0099).