Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1999

Geschäftszahl

98/07/0187

Rechtssatz

Die Vorschriften des öffentlichen Rechts dienen nicht dazu, die Einhaltung zivilrechtlicher Vereinbarungen zu hintertreiben (Hinweis E 2.7.1998, 98/07/0049).