Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1999

Geschäftszahl

98/07/0187

Rechtssatz

Paragraph 38, Absatz 2, Tir WWSLG enthält keine Bestimmungen darüber, unter welchen Voraussetzungen die Agrarbehörde von der ihr eingeräumten Entscheidungskompetenz Gebrauch machen kann.