Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1999

Geschäftszahl

98/07/0186

Rechtssatz

In einem Verfahren nach Paragraph 21 a, WRG haben andere Personen als der Konsensträger keine Parteistellung und damit auch keine Antragslegitimation (Hinweis E 19.9.1996, 96/07/0138).